Immobilien

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Immobilien – Notar Freiburg

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Nicht selten werden Grundstücke und Eigentumswohnungen aus erbschaftssteuerlichen Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nachfahren vermacht. Die vorweggenommene Erbfolge und Gestaltung von Übertragungsverträgen gehört also auch zum Aufgabenfeld des Notars.

Kauf & Verkauf von Immobilien

Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich zu schützen, sieht es der Gesetzgeber vor, Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen nur Gültigkeit zu verleihen, wenn sie von einem Notar besiegelt werden.

Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben. Anschließend koordiniert der Notar den Zahlungsverkehr zwischen Käufer, Verkäufer und den beteiligten Banken.

Bauträgervertrag

Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Bei einem Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten. Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind.

Übertragungsverträge

Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen.

Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.