Erbe und Schenkung

Erbe und Schenkung

Erbe und Schenkung – Notar Freiburg

Mit dem Tod befasst man sich nicht gerne. Deswegen wird auch oft das Verfassen einer letztwilligen Verfügung auf die lange Bank geschoben.

Aber gerade wenn Sie Ihr Vermögen sicher und ohne großen Verlust auf die nächste Generation übertragen möchten oder wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, ist eine qualifizierte Beratung dringend anzuraten.

Testament

Es ist zwar möglich ein Testament selbst zu verfassen, doch gerade im Erbrecht gibt es viele Fallstricke. Ihr Notar ist in der Lage, ein auf Ihren Einzelfall zugeschnittenes Testament zu entwerfen und Sie dabei vor diversen Risiken zu schützen.

Durch ein notarielles Testament wird die Umsetzung des Erblasserwillens gewährt, denn beim notariellen Testament besteht keine Gefahr, dass dieses wegen Formfehlern unwirksam ist.

Um unvorhergesehene Situationen zu umgehen, sollten Sie einen Notar zur Beratung ziehen, der Sie darüber hinaus auch über die erbsteuerrechtlichen Folgen bestmöglich berät.

Erbvertrag

Sie können Ihren Letzten Willen, beispielsweise mit Ihrem Ehegatten, in Form eines Erbvertrags festlegen. Dieser Erbvertrag kann, anders als beim Testament, nicht ohne Weiteres geändert werden.

Eine Änderung kann nur mit der Zustimmung des anderen Vertragspartners vorgenommen werden. Erbverträge müssen außerdem generell notariell beurkundet werden.

Schenkung

Mit dem Thema „Erben und Vererben“ ist auch die Schenkung eng verknüpft. So kann, statt durch die Erbfolge, Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden.

Durch die Schenkung, oder vorweggenommene Erbfolge, können schenkungs- beziehungsweise erbschaftssteuerliche Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden, um zukünftigen Erben hohe Steuerforderungen zu ersparen.

Als Experte im Bereich des Erbrechts und Immobilienrechts berät der Notar Sie umfassend und erarbeitet einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertragsentwurf.