Unternehmens- und Vereinsgründung

Unternehmens- und Vereinsgründung

Unternehmensgründung – Notar Freiburg

Schon bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen: Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was kostet die Gründung?

Der Notar steht Ihnen schon bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur Seite. Als ausgewiesener Experte im Gesellschaftsrecht berät der Notar Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.

Unternehmensgründung

Die Geschäftsidee ist geboren. Ihr Notar wird alle wesentlichen Rechtsprobleme im Beratungsgespräch mit Ihnen klären, Sie in der Wahl des Namens Ihres Unternehmens unterstützen und die Eintragung in das Handelsregister veranlassen.

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Der Betrieb eines Unternehmens als Kaufmann bzw. Kauffrau erfordert die Eintragung in das Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“. Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

In der offenen Handelsgesellschaft (OHG) schließen sich mehrere Personen mit dem Zweck kaufmännischer Zusammenarbeit zusammen. Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ähnlich der OHG. Der Unterschied: Neben dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) haftet mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt (Kommanditist).

GmbH und Aktiengesellschaften

Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Unternehmensform mit einem Stammkapital von mindestens € 25.000. Der Vorteil liegt in ihrer Haftungsbegrenzung. Bei der Aktiengesellschaft muss ein Stammkapital von mindestens € 50.000 aufgebracht werden.

Beratung bei Unternehmenseinkäufen & Nachfolge

Sollten Sie ein Unternehmen oder Unternehmensanteile erwerben wollen, ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung von höchster Priorität. Ihr Notar unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensvorsorge- und Nachfolgeregelung.