Ehe und Partnerschaft

Ehe und Partnerschaft

Ehe und Partnerschaft – Notar Freiburg

Der Gang vor den Altar zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Gerade in Anbetracht dieser Wichtigkeit sollte die Zukunft einer Ehe geplant und geregelt sein.

Es zeigt sich immer wieder, dass fehlende Regelungen oftmals unvorhergesehene, ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen.

Verschiedenste Fragen können auftreten wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit meinem alleinigen und unserem beidseitigen Vermögen?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall meines Partners?

Antworten auf diese Fragen können höchst unterschiedlich ausfallen. Der Notar arbeitet mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Vereinbarung im Willen der Ehepartner aus.

Ehevertrag

Einen Ehevertrag abschließen und die Folgen einer eventuellen Scheidung klären – das klingt ziemlich unromantisch. Allerdings nur auf den ersten Blick! Denn mittlerweile scheitert in Deutschland leider fast jede dritte Ehe.

Mit einem Ehevertrag können langwierige und kostspielige gerichtliche Streitigkeiten im Falle der Scheidung vermieden werden. Der Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden.

Die Aufgabe des Notars ist es, die Ehepartner neutral und überparteilich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags und deren rechtliche Tragweite zu beraten und den Vertrag anschließend aufzusetzen und notariell zu beurkunden.

Der Güterstand

Solange ein Ehepaar keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, ist es im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.

Alternativ zur Zugewinngemeinschaft bietet der Gesetzgeber die Gütertrennung an. Wurde diese vereinbart, erfolgt nach Beendigung der Ehe kein Ausgleich des Vermögens.

Scheidungsfolgevereinbarungen

Bei einer Scheidung haben Eheleute nicht nur mit der persönlichen Belastung der Trennung zu kämpfen, sie müssen sich auch noch mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung klärt der Notar Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts, des Sorgerechts sowie erbrechtliche Folgen, um eine gerechte Vereinbarung zu finden.